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Personengesellschaft,steuerliches Betriebsvermögen,§ 4 EStG

Ein einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft (Partnerschaftsgesellschaft) zuzurechnender gemischtgenutzter Vermögensgegenstand wurde über mehr als zehn Jahre überwiegend betrieblich genutzt, weshalb notwendiges Betriebsvermögen vorliegt. Die Nutzung erfolgt mittlerweile überwiegend privat, ca. 70 %. Fragen: 1. Ist es am Beginn der überwiegend privaten Nutzung zu einer finalen Entnahme des Gegenstands gekommen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine explizite Zuordnung zum gewillkürten BV erfolgte? 2. Falls Frage 1 mit NEIN zu beantworten ist: Kann durch eine ausdrückliche Entnahme-Erklärung steuerliches Privatvermögen für den Gegenstand erreicht werden, oder sind Vermögensgegenstände einer Personengesellschaft immer dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen?
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