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PV-Anlage,JStG 2022,Dreifamilienhaus,Einkommen- und umsatzsteuerliche Beurteilung,Vermietung,Selbstverbrauch,Einspeisung

Unser Mandant hat im Kalenderjahr 2023 auf seinem Dreifamilienhaus eine Photovoltaikanlage mit Speicher installiert. Die Anlage hat rund 20.000 € gekostet. Das Dreifamilienhaus wird wie folgt genutzt: Zwei Wohnungen sind fremdvermietet, die dritte Wohnung ist eigengenutzt und ist die kleinste von allen Wohnungen. Unser Mandant möchte gerne den Strom, den die Photovoltaikanlage erzeugt, eigennutzen sowie an die Mieter verkaufen, so dass die Mieter nicht mehr den Strom über den Stromanbieter beziehen, sondern auch über die PV-Anlage unseres Mandanten. Der restliche überschüssige Strom wird sodann eingespeist. Unsere Frage ist nun: Wie ist dieser Sachverhalt einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich zu behandeln, da unser Mandant mit der PV-Anlage Strom selbst verbraucht, Strom verkauft und Strom einspeist.
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