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Photovoltaikanlage,Sonderabschreibung,BMG,§ 7g EStG

Gesellschaft AP GbR hat mit Kaufvertrag von Dezember 2022 eine PV für einen Kaufpreis von 1.387 T€ erworben. Die Verhandlungen im Vorfeld zogen sich etwas länger hin, so dass als Übergabe des Eigentums bzw. zumindest der Erträge und Kosten der 01.04.2022 vereinbart wurde. Somit wurden im Jahr 2023 bei dem Vollzug des Kaufvertrags die erhaltenen Erträge für die Monate April 2022 bis Februar 2023 vom Kaufpreis abgezogen (sowie noch Zinskosten vom Verkäufer gegengerechnet). 1) Was ist Bemessungsgrundlage für die Anschaffungskosten? 2) Gesellschaft AP GbR will noch im Jahr 2022 Sonder-AfA nutzen, ist dieses möglich?
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