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Kfz im Betriebsvermögen,Zurechnung,§ 4 EStG

Unsere Mandantin ist freiberuflich tätig und erzielt steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG. Im Kalenderjahr wurde ein E-Pkw angeschafft. Dieser wird ca. 80 % betrieblich genutzt. Die Rechnung wurde leider auf den Ehemann ausgestellt. Ebenso auch die Anschaffung der Wallbox und die Kfz-Versicherung lautet auch auf den Ehemann. Die Zahlungen der Rechnungen erfolgte vom gemeinsamen Bankkonto. Der Kfz Händler kann die Rechnung nicht mehr berichtigen. Gibt es steuerlich eine Möglichkeit den Pkw ins Betriebsvermögen zu nehmen? Wenn nicht, können dann nur für die betrieblichen Fahrten die Pauschale von 0,30 Euro abgerechnet werden.
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