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Zusammenveranlagung von Ehegatten,Wechsel der Veranlagungsart,Wahlrechte der Eheleute

H ist mit F seit 2018 verheiratet. Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden jeweils Einzelveranlagungen der Ehegatten durchgeführt. Im Kalenderjahr 2021 hat die Ehefrau eine eigene Steuererklärung abgegeben. Der Steuerbescheid erging im Januar 2023. Er ist rechtskräftig. Im August 2023 entschieden die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung für 2021 abzugeben. Dies geschah Ende August 2023. Das Finanzamt teilt mit, dass eine Zusammenveranlagung nicht mehr durchgeführt werden kann, da bereits die Ehegattin eine eigene Steuererklärung abgegeben hat und diese rechtskräftig verbescheidet wurde. Frage - kann noch für 2021 eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden.
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