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Anschaffungsnahe Herstellungskosten,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,teilentgeltlicher Erwerb

Wir haben folgende Frage zu beantworten. Unser Mandant hat ein Haus inkl. Grund und Bodenanteil von seinen Eltern erworben. Kaufpreis lag in der Übernahme von Verbindlichkeiten. Diese unterschreiten den Wert der Immobilie deutlich. Daraus ergibt sich ein entgeltlicher Teil in Höhe von circa 40 Prozent und 60% unentgeltlich. Nun wurde in den darauffolgenden Jahren renoviert. Fraglich ist was hier die Bemessungsgrundlage ist für 15 Prozentgrenze im Sinne des §6 (1) Nr. 1a EStG? Gilt die Schenkung als Anschaffung und wenn ja in welcher Höhe. Oder ist die 15% Grenze auf den entgeltlichen Teil anzuwenden und dann die Maßnahmen entsprechend aufzuteilen?
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