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PV-Anlage,Mieterstrom,Umsatzsteuer

Unser Mandantin, eine Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, nutzt auf einem vermieteten Geschäftshaus eine Photovoltaikanlage (99,96 kW). Dies ist so gestaltet, dass die Grundstücksgesellschaft mehrere Dachflächen an die örtlichen Stadtwerke verpachtet und die Stadtwerke mehrere PV-Anlagen auf den Dächern installiert haben. Eine dieser PV-Anlagen nutzt unsere Mandantin selbst und pachtet diese über einen weiteren Pachtvertrag von den Stadtwerken. Der von dieser PV-Anlage erzeugte Strom wird teilweise in dem Geschäftshaus von den Mietern genutzt und teilweise beim örtlichen Netzbetreiber umsatzsteuerpfl. eingespeist. Nun wurden auf dem auf dem Geschäftsgrundstück befindlichen Parkplatz drei E-Ladesäulen installiert, an denen die Mieter bzw. deren Mitarbeiter die Firmenfahrzeuge aufladen können. Welche Besonderheiten sind bei der Abrechnung des an den Ladesäulen entnommenen Stroms mit den Mietern zu beachten? Über unterschiedliche Karten kann der Verbrauch je Mieter ermittelt werden und die Abrechnung z.B. monatlich erfolgen. – Gibt es bei der Abrechnung Mindest- und/oder Höchstbeträge je kWh auch in Bezug auf den Strom aus der PV-Anlage? – Ergeben sich Besonderheiten, weil sich die PV-Anlage nicht im Eigentum der Grundstücksgesellschaft befindet? – Was ist hinsichtlich der Energiesteuern (Stromsteuer, EEG usw.) zu beachten? – Die Lieferung ist mit 19 % umsatzsteuerpfl. in Rechnung zu stellen.
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