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Förderverein,Umsatzsteuer,Umsatzsteuersatz

Wir betreuen einen Förderverein, der unter anderem zur Ausrichtung eines Fests gegründet wurde. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, Jugend und Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 AO und anderer mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke durch ideelle und finanzielle Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften. Der Satzungszweck wird unter anderem verwirklicht durch Planung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen mit dem Ziel, Geldmittel durch Gäste und Sponsoren einzuwerben, und regelmäßige Durchführung von Projekten und Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Sinne der §§ 51 ff. AO. Können die gesamten Einnahmen unter dem Zweckbetrieb verbucht werden und somit nur mit 7 % versteuert werden? Des Weiteren hat der Verein Zuschüsse von einem Dachverband zur Ausrichtung des Fests bekommen. Sind diese Zuschüsse steuerfrei und im ideellen Bereich zu erfassen?
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