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außergewöhnliche Belastung

Unsere Mandantin hat vor über 25 Jahren von ihren Eltern das Haus, in welchem sie selbst und ihre Eltern wohnen, übertragen bekommen. Die Eltern haben sich lediglich ein Wohnrecht für ihre Wohnung vorbehalten. Eine Vereinbarung bezüglich der lfd. Kosten für das Haus erfolgte nicht. Beide Elternteile leben jetzt im Pflegeheim. Das eigene Vermögen zur Deckung der Heimkosten reicht bis Mitte des Jahres. Grundsätzlich besteht eine Unterhaltsverpflichtung der Tochter, aber aufgrund eigenen sehr geringen Einkommens und der nicht erfolgenden Berücksichtigung der Einkünfte des Mannes muss keine Zahlung geleistet werden. Aber sie muss die Kosten für die Wohnung weiter tragen (diese muss zur Bewohnung bereitgehalten werden) – wie Stromanschluss etc. Können diese Kosten als agB angesetzt werden? Als Unterhalt?
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