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Ziff. 5.2 FAQ,Vollzughinweise,Überbrückungshilfe III

Sachverhalt: Für unsere Mandantin (eine dt. GmbH – A) haben wir eine Ü-Hilfe III für die Monate Dez. 2020 u. Jan. 2021 beantragt und erstellen nunmehr die erforderliche Schlussabrechnung! Die GmbH A hatte bis Dez. 2020 zwei Schwestergesell. (SG). Die SG I wurde mit stl. Wirkung zum 1.1.2021 auf die GmbH-A verschmolzen. Beide SG haben eine Schweizer AG (100 %) als Muttergesell. (MG) und eine weitere dt. GmbH – B als SG II. An der SG II ist die gleiche MG zu 50 % und eine weitere Schweizer AG (an der die MG ebenfalls zu 100 % beteiligt ist) zu 50 % beteiligt. Insgesamt handelt es sich nach den FAQ somit um einen Unternehmensverbund. Den Antrag auf Ü-Hilfe III hat für das Inland lediglich die dt. GmbH-A gestellt. Fragen: 1) Sind bei der Ermittlung des Umsatzrückgangs auch die ausländischen Unternehmen rechnerisch mit einzubeziehen? 2) Sind bei der Ermittlung der Fixkosten auch die ausländischen Unternehmen mit deren Kosten einzubeziehen? 3) Im Dez. 2020 (vor Verschmelzung) galt die GmbH A als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) – erhielt allerdings ein mit Rangrücktritt gesichertes Darlehen. Kann die Gewährung dieses rangrücktrittsgesicherten Darlehens so gesehen werden, dass die Anforderung in Pkt. 5.2 FAQ (die Tochtergesellschaft ist dagegen nur dann förderberechtigt, wenn der Unternehmensverbund ihr zunächst Mittel zuführt, so dass die Tochter für sich betrachtet kein UiS mehr ist) als erfüllt gilt? Muss die Darlehensvergabe im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ü-Hilfe-Antrag stehen oder kann es sich um ein bereits vor längerer Zeit gewährtes Darlehen handeln? Falls das Darlehen diese Eigenschaft nicht erfüllt, sind die Umsätze und Fixkosten dieses UiS herauszurechnen? Wenn ja, wie? 4) In den FAQ 5.2 heißt es: Verbundene Unternehmen sind nicht antragsberechtigt, wenn sie im Unternehmensverbund in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Bei der Antragstellung werden bei verbundenen Unternehmen die Umsätze, Fixkosten und Beschäftigten der inländischen Unternehmen und Betriebsstätten kumulativ betrachtet. Was heißt das bezogen auf den gesamten Verbund – entfällt die Förderung für die ganze Gruppe, wenn eine Tochtergesellschaft wie in Pkt. 3) beschrieben als UiS gilt? 5) Falls es nach Pkt. 4) zu einer Versagung des Antrags für die ganze Gruppe kommen sollte und nach Verschmelzung im Jan. 2021 die Eigenschaft als UiS durch die Aufnahme des Rechtsträgers beseitigt ist – kann dann für Jan. 2021 der Antrag gelten?
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