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Sanitätsdienstleistungen,Umsatzsteuerfreiheit

S.g. Damen und Herren, Sachverhalt: Unser Mandant ist als Ortverein eine Untergliederung des DRK. Der Ortsverein erbringt auf öffentlichen Veranstaltungen einer Stadt den Sanitätsdienst. Für die Erbringung des Sanitätsdienstes erhält der Ortsverein ein Entgelt. Fragen: -handelt es sich bei der Leistung um eine steuerpflichtige Leistung oder greift eine mögliche Steuerbefreiung? -sofern eine steuerpflichtige Leistung vorliegt, ist der ermäßigte Steuersatz aufgrund einer Zuordnung zum Zweckbetrieb des Vereins anzuwenden? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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