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Tätowierer,Betriebsausgabenpauschale,§ 15 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant betreibt ein Tatoo Geschäft bzw. war als Freier Mitarbeiter für Tatoostudios tätig. Hierbei hat er keine bzw. kaum Ausgangsrechnungen vorlegen können, wir bitten hier um Klärung ob es eine Möglichkeit gibt Betriebsausgaben pauschal anzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Magdalena Missenich
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