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Bewirtungskosten,Formelle Voraussetzungen

Bewirtungskosten formelle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung Bei Mandanten findet gerade eine steuerliche Außenprüfung statt. Für die Bewirtungen liegen ordnungsgemäße Rechnungen der Gastwirtschaften vor. Die Aufzeichnungen zu den bewirteten Personen wurden in einem Outlook Kalender vorgenommen. In diesem Kalender sind die Personen die eingeladen wurden namentlich vermerkt. Wie einladende Person, also unser Mandant aber nicht. Der Zweck des Gespräches ist in Stichworten ebenfalls vermerkt in diesem Kalender. Nach unserer Auffassung sollte dies den Voraussetzungen für die Anerkennung der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe genügen. Ist diese Auffassung richtig?
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