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Kommanditist,Einsichtsrecht,Geschäftsbücher

Mandant = Kommanditist möchte, dass wir als Steuerberater in die Bücher Einsicht nehmen, da der Kommanditist die Vermutung hat, dass nicht alles mit rechten Dingen abläuft. Hierzu haben wir die Sachkontenblätter angefordert. Der Steuerberater der KG argumentiert, dass aus datenschutz- und berufsrechtlichen Gründen die Einsichtnahme in die Bücher nur in seinem Büro vorgenommen werden kann. Meine Frage: Können wir darauf bestehen, dass uns die Sachkontenblätter vorab vorgelegt werden können, um eine Vorprüfung durchzuführen?
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