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vom AG bescheinigte Fahrtkosten,4500 Euro Entfernungspauschale

Ein Arbeitnehmer nutzt ein Firmenfahrzeug des AG. Die private Nutzung wurde nach der 1%-Regel versteuert, die Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte wurden individuell nach tatsächlichen Arbeitstagen besteuert, da nicht mehr als 180 Tage. Es kommt die Kostendeckelung zum Zug, der übersteigende Betrag kann also als negative Einnahmen erklärt werden. Wie verhält es sich nun mit den tatsächlichen Kosten für die Fahrten Wohnung/Arbeit, die lt. Bescheinigung des AG mit EUR 8.800 individuell versteuert wurden. Kann der AN nur die entsprechende Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen oder die vom AG bescheinigten tatsächlichen Kosten von EUR 8.800?
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