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Außergewöhnliche Belastungen,Fahrtkosten

Unsere Mandantin fährt alle zwei Wochen zu ihrer ca. 300 km entfernt wohnenden Mutter (ca. 85 Jahre), um den Pflegedienst zu unterstützen. Die Mutter hat den Pflegegrad 2 und wird sonst regelmäßig durch einen Pflegedienst betreut. Unsere Mandantin ist aber alle zwei Wochen bei der Mutter vor Ort, um sich dort auch um den Haushalt/die Wäsche usw. zu kümmern. Kann der Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG (600 €) oder können die tatsächlichen Fahrtkosten in der Steuererklärung unserer Mandantin geltend gemacht werden?
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