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Stipendium,steuerfrei,Betriebseinnahmen

Eine Mandantin von uns erzielt selbständige Einkünfte als Künstlerin und erhielt im Jahr 2022 drei Stipendien. Das erste Stipendium ist vom Land NRW „Auf gehts“ über 6.000 €, soweit klar, steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG – Ausgaben müssen separat aufgezeichnet werden und sind steuerlich nicht abzugsfähig. Das zweite Stipendium ist von der VR Bank Westmünster – 4.500 €. „Die VR Bank Westmünster ernennt unsere Mandantin zur Stipendiatin im Kunstsommer Westmünsterland 2022“: Stipendium zur Förderung junger Kunst aus der Kunstakademie Münster. Das dritte Stipendium wurde zum Teil vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe ausgezahlt (1.000 €) und dient der Förderung eines Kunstprojekts der Partnerstadt Gotland in Schweden. Die Gemeinde Gotland hat unserer Mandantin zur Abdeckung der Reisekosten einen Kostenzuschuss/Scholarship/Stipendium in Höhe von 10.000 SEK (936,50 €) gezahlt. Unsere Mandantin ist die ganze Zeit über ordentliche Studentin. Sind die Stipendien I + II der selbständigen Tätigkeit überhaupt zuzuordnen und wenn ja, gilt für die Stipendien eine Steuerbefreiung?
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