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Abfindung,Besteuerung,§ 34 EStG

Der ledige A erhält im Januar 01 eine Abfindung von 140.000 Euro. Weiterer Arbeitslohn wird nicht ausgezahlt. Daneben verwirklicht er im Jahr 01 folgende steuerliche Tatbestände: a) 20.000 EUR Vorsorgeaufwendungen b) -20.000 EUR Verlust aus Vermietung c) 20.000 EUR Bildung eines IAB für eine im Jahr 02 geplante Anschaffung einer PV-Anlage d) 10.000 EUR Arbeitslosengeld Wie stellt sich die Berechnung der Einkommensteuer von A im Jahr 01 dar?
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