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Einkommensteuer,Sacheinnahmen,Bewertung

Unsere Mandantin, eine GmbH, betreibt u.a. mehrere Reisewebseiten, auf denen über Regionen und Städte berichtet wird (bzw. letztendlich geworben wird). In diesem Rahmen werden die Mitarbeiter unserer Mandantin zu Reisen in die Region bzw. in das Hotel eingeladen und regelmäßig dort voll verköstigt, genießen Ausflüge und Veranstaltungen usw. Das „Entgelt“ besteht hierfür in einer positiven Berichterstattung auf der Website. Unfraglich handelt es sich hierbei um Einnahmen nach § 8 EStG. 1) Wie sind diese Einnahmen zu bewerten? Wie ist die Bewertung zu dokumentieren? 2) Wie sind diese Einnahmen buchhalterisch zu erfassen (Buchungssatz bei Bilanzierung SKR03)? 3) Haben die Leistungen, die letztlich auch von den Arbeitnehmern (allerdings im Auftrag ihres Arbeitgebers) „genossen“ werden, eine Auswirkung auf den Lohn der Arbeitnehmer?
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