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Beerdigungskosten als agB,Zwangsläufigkeit und Ausschlagung Erbschaft,Übersteigen des Nachlassvermögens

Ehefrau ist verstorben im Oktober 2021. Alleiniger Erbe laut Erbvertrag war der Ehemann. Dieser schlägt das Erbe jedoch zu Gunsten seiner Kinder aus. Die Beerdigungskosten wurden vom Ehemann getragen. Das an die Kinder gegangene Erbe übersteigt die Beerdigungskosten. Kann der Ehemann die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in seiner Steuererklärung geltend machen?
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