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§ 39 AO,§ 21 EStG,R 4.2 Abs. 7 EStR,§ 42 AO,Gestaltung bei Ehegattengrundstück

Sachverhalt: Eheleute kaufen gemeinsam (je ½) ein mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück. Das bebaute Grundstück wird zunächst weitervermietet (fremdbetrieblich und fremde Wohnzwecke). Nach Auszug aller Mieter wird das Gebäude vollständig abgerissen. Danach wird ein Neubau gebaut, der – zur Verhinderung von Betriebsvermögen beim Ehemann - in Wohnungs-/Teileigentum aufgeteilt wird. Das Grundbuch muss entsprechend der nachträglichen Teilungserklärung angepasst werden und die Eigentumsverhältnisse (zunächst je 50%) werden auf die genauen Miteigentumsanteile der jeweiligen Einheit abgeändert. Folgende Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse liegen im Neubau vor: EG: eigenbetriebliche Nutzung durch Ehemann – Teileigentum im Eigentum der Ehefrau (Zahlung einer fremdüblichen Miete vom Ehemann an die Ehefrau) 1. OG: fremdbetriebliche Nutzung – Teileigentum im Eigentum der Ehefrau 2./3. OG: Vermietung zu fremden Wohnzwecken – Wohnungseigentum im Eigentum des Ehemannes (Einkünfte aus V+V beim Ehemann) Die Finanzierung erfolgt durch gesamtschuldnerische Darlehen der Eheleute. Ein Teil des erforderlichen Eigenkapitalanteils sowie ein Teil der Darlehenstilgungen erfolgen aus dem Kapital des Ehemannes, wobei die Eheleute in (modifizierter) Zugewinngemeinschaft leben. Fragen: 1. Stellt die erst nach dem Kauf des Grundstücks zeitlich später erfolgende Aufteilung und Eintragung in Wohnungs-/Teileigentum und die erforderliche Korrektur im Grundbuch ein Risiko für die Beurteilung als Betriebsvermögen des Ehemannes dar? 2. Führt die gesamtschuldnerische Aufnahme der Darlehen und die anteilige Tilgung durch Kapital des Ehemannes zu einem Betriebsvermögen-Risiko des Ehemanns (z.B. aufgrund von notwendigem Betriebsvermögen, Betriebsvermögen durch wirtschaftliches Eigentum, Betriebsaufspaltung durch Beherrschung der Ehefrau durch den Ehemann)? 3. Besteht ein Risiko nach § 42 AO?
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