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Korrektur Lohneinkünfte,Fehler des FA

Ein Mandant hat von seinem Arbeitgeber die Info erhalten, dass Sachbezüge in unzutreffender Höhe in den Gehaltsabrechnungen berücksichtigt wurden und diese für zwei Jahre im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärungen nachzumelden seien. Dies erfolgte durch Erhöhung der Bruttoeinkünfte um die entsprechenden Werte, allerdings ohne zusätzliche Bemerkungen / Infos. Das Finanzamt hat nun lediglich die per Elster übermittelten Werte angesetzt und auch nicht bzgl. der Abweichungen Rücksprache gehalten. Hat der Steuerpflichtige seinen Erklärungspflichten genüge getan oder hätte das Finanzamt in einem separaten Schreiben über die Abweichung informiert werden müssen?
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