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Sonstige Leistungen,Ort der sonstigen Leistung

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin erhält Rechnungen von einer ausländischen Firma, Sitz ist in der UK. Der Sitz unserer Mandantin ist in Deutschland. Unsere Mandantin hat einen Vertrag mit der ausländischen Firma und übernimmt Verträge, wofür die Firma in der UK eine Kommission/Provision erhält. Da unsere Mandantin aus dem Ausland (UK) eine sonstige Leistung empfängt, dürfte hier § 13b(2) Nr. 1 UStG greifen, wonach das Reverse-Charge-Verfahren mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft greift. Bisher war dieser Hinweis nicht vorhanden, was zu korrigieren wäre. Die RE enthält die deutsche USt-ID unserer Mandantin sowie die Tax-Identificatoin-Number der Firma in der UK.
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