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Forschungsstipendium der DFG,Steuerbefreiung § 3 Nr. 44 EStG,Kein Abzug von WK § 3c Abs. 1 EStG

Forschungsaufenthalt und Forschungsstipendium Der Mandant bezieht ein Forschungsstipendium der Deutschen Forschungsgesellschaft. Die Forschungstätigkeit wird in den USA durchgeführt. Während der Forschungstätigkeit bezieht der Mandant keinen Arbeitslohn. Dem Mandanten sind Aufwendungen für doppelte Miete (Wohnung in DE und Wohnung in USA) entstanden. Weiterhin sind Reisekosten (Flug, Hotel, Fahrtkosten) sowie Umzugskosten entstanden. In der Unterkunft in den USA befindet sich ein Arbeitszimmer. Die gesamte Familie begleitet den Mandanten. Daher sind zusätzliche Kosten für die Schule und Betreuung der Kinder angefallen. Ebenfalls sind zusätzliche bzw. erhöhte Krankheitskosten angefallen. Frage: 1) Stellen die Zahlungen aus dem Stipendium steuerpflichtige Einnahmen dar? 2) Sind die Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar? Insbesondere Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung.
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