Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

getrennt leben,Tod,Gnadensplitting

Mandantin M ist seit acht Jahren dauernd getrennt lebend von ihrem Ehemann A und besitzt unstrittig die Steuerklasse 1 zu Jahresbeginn 2022 und in den Vorjahren. Sie ist nach wie vor nicht geschieden, lebt aber getrennt von ihrem Mann und hat keinen Kontakt mehr zu ihrem Mann, der im Januar 2022 verstirbt. Unsere Mandantin M erhält ab dem Todestag eine geringe Witwenrente. Rückwirkend ab dem Monat der Witwenrentenauszahlung wird unsere Mandantin M zudem vom Arbeitgeber mit Steuerklasse drei abgerechnet (also für das ganze Jahr 2022). Die Mandantin hat nun somit aufgrund ihres niedrigen Einkommens gar keinen Lohnsteuerabzug. Nach Rückfrage beim Arbeitgeber, meinte dieser durch den Todesfall des Ehemannes wäre sie jetzt wieder Steuerklasse 3 und in 2023 ebenfalls. Die aktuellen Lohnabrechnungen sind weiterhin Steuerklasse 3. Sie dachte sich nichts weiter dabei. Zusätzlich erhält sie die Witwenrente ihres Ehemannes. Laut ELStAM-Datenbank liegt nach Aussage des AG Steuerklasse 3 vor. Frage: Steht unserer Mandantin M für das Jahr 2022 die Zusammenveranlagung zu? Steht unserer Mandantin M für das Jahr 2022 bzw. 2023 das so genannte Gnadensplitting zu? Hinweis: Mandantin M hatte über die Einkommensverhältnisse des Ehemannes A keinerlei Kenntnis oder Zugriff.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen