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Pflegepauschbetrag,Verlustvortrag,Erbschaft

Mein Mandant ist am 23.11.2022 verstorben. Alleinerbin und Gesamtrechtsnachfolgerin ist seine Nichte. Die Nichte hat den Onkel (Pflegegrad 3) alleine stets gepflegt. Der Onkel ist Mitte Dezember 2021 ins Heim gekommen. Frage: Kann für die Nichte im Jahr 2022 ein Pflege-Pauschbetrag gem. § 33b Abs. 6 EStG in Höhe von 1.100 € steuerlich geltend gemacht werden, obwohl der Onkel im Heim gelebt hat? Auf der Steuerbescheinigung 2022 (bis zum Todestag 23.11.2022) für alle Privatkonten des Onkels sind folgende Werte aufgeführt Zeile 12 Anlage KAP Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien 147.281,13 € Zeile 13 Anlage KAP Höhe des nicht ausgeglichenen Verlusts aus der Veräußerung von Aktien im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG = 212.995,43 € Können diese Verluste ggf. auf Antrag auf die Gesamtrechtsnachfolgerin übergehen? Kann die Gesamtrechtsnachfolgerin den Pflegefreibetrag gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 ErbStG im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend machen? Es erfolgte eine unentgeltliche Pflege.
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