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Unterhaltsaufwendungen,Kindergeld,Ausland

Beide Kinder des Mandanten ab 09/21 in der Türkei im Studium, Kindergeld in Deutschland bis August 21, Unterhalt danach für Kinder angesetzt bei ESt 21. FA schreibt jetzt da Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht(Sozialabkommen Türkei) kann kein Unterhalt angesetzt werden. Ist das richtig? das KG nach Sozialabkommen beträgt nur € 12,00 für beide Kinder mtl. ab 9/21, steht ja nicht im Verhältnis zur Steuererstattung mit Unterhalt. Mandant hat kein KG ab 9/21 beantragt weil es ihm nicht klar war, auch sind die 6 Monate verstrichen zur Nachbeantragung. Hat das FA recht, gibt es hier keine andere Möglichkeit?
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