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Photovoltaikanlage,Betrieb durch GbR,JStG 2022,hier: § 3 Nr. 72 EStG n.F.,Anwendungsbereich und Folgen

Sachverhalt 1 > 30 kWp: Bestehende Photovoltaik-GbR mit zwei Gesellschaftern zu je 50 %. Anlagengröße: 40 kWp Einzelsachverhalt der Gesellschafter unbekannt, d.h., man weiß nicht, ob und wie viele Photovoltaikanlagen die Gesellschafter noch betreiben. Frage: Muss für die GbR eine Gewinnermittlung und Feststellungserklärung erfolgen, oder handelt es sich um eine einkommensteuerfreie PV-Anlage, da jedem Gesellschafter theoretisch nur 20 kWp zuzurechnen sind? Sachverhalt 2 < 30 kWp: Bestehende Photovoltaik-GbR mit zwei Gesellschaftern zu je 50 %. Anlagengröße: 20 kWp Einzelsachverhalt der Gesellschafter unbekannt, d.h., man weiß nicht, ob und wie viele Photovoltaikanlagen die Gesellschafter noch betreiben. Frage: Muss für die GbR eine Gewinnermittlung und Feststellungserklärung erfolgen, obwohl die Anlagengröße die 30 kWp-Grenze unterschreitet? Allgemeine Frage: Sind die fiktiven kWp-Anteile aus Mitunternehmerschaften in die 100-kWp-Grenze einzubeziehen?
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