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Ablösung,Zuwendungsnießbrauch,entgeltlich

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage hat mich erreicht. Also der Bruder von Mandanten hat im Folgendes geschrieben: Lieber P-, im letzten Jahr hatten wir kurz telefonisch darüber gesprochen, dass mein Steuerberater mal einer Bewertung einer möglichen Ablösesumme des von Opa geschaffenen Nießbrauchrechtes machen könnte. Mittlerweile liegt eine Berechnung vor (s. Anlage). Nach Prüfung durch meinen Steuerberater hätte die Ablösung des Vermächtnisnießbrauches wohl auch steuerliche Vorteile für Dich. Bitte prüfe doch, ob Du Dir eine Ablösung des Vermächtnisnießbrauches grundsätzlich vorstellen könntest und ob Deine Steuerberaterin diese Vorteile auch sieht? Gerne können wir hierzu auch telefonieren oder die Angelegenheit persönlich besprechen. Viele Grüße, L. Daraufhin hat mein Mandant mit Folgendes geschrieben: Sehr geehrte Frau Lyubar, ich hatte kurz mit Ihnen die Fragen rund um den Nießbrauch/Verkauf des Nießbrauchs einer forstwirtschaftlichen Fläche erörtert, den mein Großvater (gestorben 1986) erst seiner Frau/meiner Großmutter, die noch lebt, vererbt hat und den ich nach dem Tod meiner Großmutter erbe. Nach meinem Tod würde der Nießbrauch an meine Frau gehen und danach an meinen älteren Bruder bzw. dessen Kinder gehen. Mein älterer Bruder, der aktuell die Forstflächen gepachtet hat und bewirtschaftet, hat mir die u.a. Email geschickt nebst Anhang. Können Sie die Überlegungen nachvollziehen und teilen bzw. welche weiteren Unterlagen würden Sie gegebenenfalls benötigen? Mit freundlichen Grüßen P. Das ist die beigefügte Anlage. Also mein Mandant ist P bzw. unten Herr P. Vorschlag/Angebot zur Ablösung des Vermächtnisnießbrauchs A. Status Quo I. Rechtsgrundlagen I.1. Testament vom 08. Februar 1983 von Herr E (Opa von Mandanten) Tz. 4 nach dem Tod von Frau E (Oma von Mandanten) steht Herr P (Mein Mandant) das Nießbrauchsrecht zu - für Schutzforst R. - für Schutzforst E. - für Hofgut E. I.2. Pachtvertrag zwischen Frau E (Oma von Mandanten) und Herr L. (Bruder von Mandanten) - Pachtlaufzeit: 20 Jahre - mtl. Pachtzins (ab April 2022): 2.513,89 € II. Konsequenzen bei Tod von Frau E. (Oma von Mandanten) 1. Bewertung des Nießbrauchs - im Zeitpunkt des Todes - aktuelle Bewertung des Nießbrauchs bei obigem mtl. Pachtzins bei Vollendung der 44 Lebensjahres (27. Januar 1979): Jahreswert: 30.166,68 € Vervielfältiger (Bundesfinanzministerium vom 14.11.2022; 44. Lj.) 15,933 aktueller Wert des Nießbrauchs: 480.645,71 € 2. Steuerliche Konsequenzen a) Erbschaftsteuer - Vermächtnisnießbrauch gilt als Erwerb von Todes wegen (vom Großvater) (§ 3 Abs. 1, Nr. 1 ErbStG) - Erbschaftsteuer (aktueller) Wert des Nießbrauchs 480.645,71 € Freibetrag (sofern keine Vorschenkungen vom Großvater) 200.000,00 €- Steuerpflichtiger Erwerb 280.645,71 € Erbschaftsteuer (11 %) 30.871,03 € b) Einkommensteuer - die laufenden Pachteinnahmen unterliegen mit dem individuellen Steuersatz der Einkommensteuer - Beispiel: lfd. Pachteinnahmen p.a. 30.166,68 € Steuersatz (Bsp. 40 %) 12.066,67 €- Nettozufluss der Pacht 18.100,01 € B. Vorschlag/Angebot zur Ablösung des Vermächtnisnießbrauchs 1. Bewertung des Nießbrauchs - Ablösung des Nießbrauchs zum aktuellen Wert (s.O.) 480.645,71 € - zusätzliche Pachtzahlung an Frau E. (Oma von Mandanten) bis zu deren Tode 2. Steuerliche Konsequenzen a) Erbschaftsteuer - Ablösung des Vermächtnisnießbrauchs gilt als Erwerb von Todes wegen (vom Großvater) (§ 3 Abs. 2, Nr. 5 ErbStG) - Erbschaftsteuer (wie oben; kein steuerlicher Nachteil) 30.871,03 € b) Einkommensteuer - nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die Ablösung des Vermächtnisnießbrauchs eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung (BMF vom 30.09.2013; Tz. 65) - keine zusätzliche Einkommensteuer trotz sofortigem Zufluss der finanziellen Mittel Vorschlag/Angebot zur Ablösung des Vermächtnisnießbrauchs
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