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Nachlassschulden,Versicherungsbeiträge,§ 10 EStG

Mein Mandant ist in 12/2020 verstorben und hat insgesamt noch 3.500€ Schulden bei seiner gesetzlichen Krankenkasse. Diese sind in 2022 und in 2023 zu zahlen. Er war freiwillig in der gesetzlichen Versicherung (Barmer) als Selbständiger versichert. Sein Vermögen und seine Schulden waren gleich hoch, also kein Vermögen vorhanden. Können diese KV-Beiträge in irgendeiner Form von den Erben, die diesen Betrag zahlen müssen, steuerlich geltend gemacht werden (z. B. Sonderausgaben, agB)?
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