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Energiepreispauschale,Rentner mit Nebeneinkünften,§ 113 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandanten beziehen Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung. Deshalb wurde die EPP automatisch an sie ausgehalt. Der Mann bezieht zusätzlich noch Rente, Lohnsteuerbescheinigung, kein Beamtenverhältnis. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist kein "E" vermerkt. Muss dann auf der Anlage N angekreuzt werden "nicht ausbezahlt worden aber die Voraussetzungen haben vorgelegen"? Oder " nicht ausbezahlt worden, Voraussetzungen haben nicht vorgelegen"? Zudem hat er noch eine geringfügige Beschäftigung. Wenn dort vom Arbeitgeber keine EPP ausbezahlt wurde, muss ich dann eine zusätzlich über die Anlage Sonstiges anfordern? Vielen Dank!
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