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Heilpädagigische Leistung,UST-Befreiung

Meine Mandantin betreibt eine heilpädagogische Praxis (sowie integriert Ergotherapie, Logopädie). Die Leistungen werden mit dem Sozial- / Jugendamt bzw. mit den Krankenkassen abgerechnet und durch entsprechende Therapeuten vollzogen, so dass eine umsatzsteuerfreie Leistung vorliegt. Nunmehr wird eine neue Leistung angeboten: INPP Neuromotorische Entwicklungsförderung (frühkindliche Reflexe ab 4 Jahren). Diese Leistung wird entweder zusätzlich zu verordneten Leistungen oder auch solitär angeboten. Die Leistung wird erbracht durch zugelassene Heilpädagogen mit einer extra Zulassung als INPP Therapeut. Rechnungsempfänger sind die Kinder/Eltern. Es gibt keine Verordnung oder Kostenübernahme von jedweden Trägern. Ist diese Leistung ust-pflichtig?
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