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Sonderabschreibung,Mietwohnungsneubau

Mandant hat am 03.07.2018 Bauantrag gestellt und diverse Änderungen nachträglich eingereicht. Gemäß BMF vom 07.07.2020 RZ 10 und 12 käme hier §7b EStG nicht in Betracht. Gibt es aktuell eine Rechtsprechung zu Ausnahmen?
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