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Einkommensteuer,Übernahme Fahrtkosten,Betriebsausgaben

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgenden Fall zu beurteilen: Unternehmen mit Sitz in Köln hat eine Auszubildende die, weil der Freund nach München versetzt wurde, regelmäßig zwischen München und Köln pendelt. Sie arbeitet in München im Homeoffice, muss aber für die Berufsschule regelmäßig nach Köln und ist dann auch immer 1-3 Tage/ Woche im Betrieb in Köln. Aktuelle Meldeadresse ist Köln. Der Arbeitgeber möchte nun die Fahrtkosten (in der Regel Zug) erstatten. Hierbei ist die Frage wie dies auf Arbeitnehmer Seite zu behandeln ist (Lohnsteuer und Sozialversicherung) sowie ob die Fahrtkosten als Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Ein Ansatz als Werbungskosten beim Arbeitnehmer läuft ins leere da das Ausbildungsgehalt unterhalb des Grundfreibetrages liegt. Im Voraus vielen Dank
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