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PV-Anlage,§ 3 Nr. 72 EStG

Sachverhalt: Unser Mandant betreibt auf einem Hallengrundstück einen Gewerbebetrieb. Seit 2006 hat er auf dem Privatwohnhaus eine PV-Anlage mit einer Leistung von 18 kWp installiert. Der erzeugte Strom wird beim Netzbetreiber vollständig eingespeist. In 2023 plant der Mandant den Erwerb einer weiteren PV-Anlage mit einer Nennleistung vom max. 29,7 kWp, die auf dem Dach des gewerblich genutzten Hallengebäudes installiert werden soll. Der Strom dieser neuen PV-Anlage soll zu einem geringen Teil eigennutzt und zum ganz überwiegenden Teil in das Netz des Energieversorgers eingespeist werden. Fragen: 1. Wie ist aufgrund der gesetzlichen Neuerungen die ertragsteuerliche Behandlung der ersten Anlage in 2022? 2. Wie ist die ertragsteuerliche Behandlung beider Anlagen in 2023 und folgenden Jahren?
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