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Nebentätigkeit Arbeitnehmer,Pflichtveranlagung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Beurteilung des folgenden Sachverhaltes bzw. um Beantwortung der folgenden Frage... Mein Mandant (unbeschränkt est-pflichtig, ledig, keine Kinder, keine Lohnersatzleistungen o.ä.) befindet sich in einem Angestelltenverhältnis. Nebenberuflich übt er ein Gewerbe aus. Im Jahr 2021 hatte er positive Einkünfte aus seiner nichtselbständigen Arbeit, aber einen Verlust aus seinem Gewerbebetrieb. Er macht Promotion für Veranstaltungen, bedingt durch Corona war die Auftragslage sehr übersichtlich. Er hat keine Leistungen aus einem der Corona-Hilfsprogramme erhalten. Liegt für das Jahr 2021 eine Pflichtveranlagung vor? Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße
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