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Liebhaberei bei PVA-Betrieb,Streichung der Verluste durch FA

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben bei der Veranlagung der Einkommensteuer unseres Mandanten die PV-Anlage wie gewohnt geltend gemacht zzgl die Sonderabschreibung und Degressive Abschreibung in Anspruch genommen. Mit der Veranlagung hat uns das Finanzamt die Anlage vollständig raus geworfen mit der Begründung es würde keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, da kein Totalgewinn in 20 Jahren erwirtschaftet wird. Die Anlage hat 15,51 kwP und ist nach Altfassung somit auch nicht raus zu nehmen. Wir haben hiergegen argumentiert, dass die Anlage nach Abschreibung im noch ein Restwert hat und dieser beim Totalgewinn entsprechend berücksichtigt werden muss. Dies verneint das Finanzamt, da Ihrer Meinung nach kein Markt für den Handel von gebrauchten PV-Anlagen besteht. Wie Schätzen Sie diesen Sachverhalt ein? Laut Finanzamt ergibt in der Totalgewinnermittlung lediglich ein Verlust von knapp 1.100 €.
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