Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

PVA Ehepartner-GbR,Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,§ 3 Nr. 72 Satz 3 EStG

Für den Fall, dass Eheleute gemeinsam vermieten und beide eine Photovoltaikanlage betreiben, kommt es durch die Neuregelung des § 3 Nr. 72 EStG zu einer Zwangsentnahme, die zu einer Realisierung der stillen Reserven führt.. Die Einkünfte aus der Vermietung wurden als V+V Einkünfte und nicht gewerblich deklariert. Nach unserer Meinung erfolgt die Entnahme zum 31.12.2021. Die Bescheide für 2021 sind meist bestandskräftig. Hätte das Finanzamt bereits mit Erlassen des Bescheides eine Besteuerung des Entnahmegewinns vornehmen müssen, da dem Finanzamt bekannt war dass die Einkünfte aus Vermietung und die der Photovoltaikanlage jeweils bei beiden Ehegatten zugerechnet werden Wir gehen davon aus, dass in diesen Fällen keine Korrektur der Bescheide möglich ist..
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen