Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Trinkgelder,Unternehmerin,§ 4 EStG

Meine Mandantin A ist selbständige Alltagsbetreuerin. Zufriedene Kunden geben ihr gerne etwas Bargeld als Dankeschön, nennen wir es Trinkgeld. Unterstellt, dass dies zivilrechtlich erlaubt ist, stellt sich nun die Frage nach der steuerlichen Behandlung. Kann A das Trinkgeld analog der Behandlung von Bedienungen oder Friseurinnen steuerfrei vereinnahmen ?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen