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Hausboot,Betriebsvermögen,USt-Zuordnung,§ 4 Abs. 1 EStG

Eine Mandantin ist in Hannover ansässig (eigener Haushalt). Sie betreibt eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Kunden ausschließlich im Rheinland und Ruhrgebiet, die sie häufig besuchen muss. Bislang war dies mit erheblichen Reiseaufwendungen einschließlich Hotelübernachtungen verbunden. Die Mandantin plant die Anschaffung eines Hausboots, für das sie einen Liegeplatz im Ruhrgebiet sucht. In diesem Hausboot würde sie in der Woche ihre Bürotätigkeiten ausüben, Kundengespräche führen und von dort ihre Kundenbesuche starten. Auf den Hausboot wird sie allerdings auch in der Woche übernachten. Am Wochenende plant sie, zurück nach Hannover zu fahren. Die Mandantin möchte die Reiseaufwendungen (auch sehr zeitintensiv durch Anreise aus Hannover) vermindern. Frage: 1. Kann das Hausboot vollständig oder teilweise dem Betriebsvermögen zugeordnet werden? 2. Ist damit verbunden ein vollständiger oder teilweiser Vorsteuerabzug möglich? 3. Muss ein Eigenverbrauch angesetzt werden? 4. Falls eine Zuordnung zum Betriebsvermögen nicht möglich ist, können die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Hausboot im Rahmen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden?
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