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Veräußerung GmbH-Anteil,Wiederkehrende Bezüge,Versorgungscharakter

Der Mandant X möchte seine 100 % an der X-GmbH veräußern. Er will dazu die Regelung mit dem Käufer treffen, dass er 50.000 € für einen Zeitraum von zwölf Jahren erhält (insgesamt 600.000 €). Nach den zwölf Jahren Laufzeit soll er den Restbetrag erhalten (ca. 150.000 €). Die wiederkehrenden Leistungen sollen Versorgungscharakter haben. Er möchte die Zuflussbesteuerung wählen. Die Frage, die sich nun stellt, ist: Wird der Restbetrag sofort besteuert (im Jahr der Beurkundung der Verträge) oder erst nach Zufluss des Restbetrags im Jahr 2035? Besteht Versorgungscharakter der wiederkehrenden Leistungen, wenn nach zwölf Jahren der Restbetrag gezahlt wird?
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