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Investitionsabzugsbetrag,Photovoltaik-Anlage,§ 7g EStG

Mandant hat sich 2022 eine Photovoltaikanlage (ca. 10 kW/p) angeschafft. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 wurde ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 % geltend gemacht. (Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids 2020 wurde am 30.08.2022 gestellt.) Finanzamt lehnt Berücksichtigung des IABs im Jahr 2020 ab – zu Recht?
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