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Steuerfreiheit,Pflegeversicherungszahlungen

Sachverhalt: A ist freier Mitarbeiter in einer Steuerberatungsgesellschaft. Daneben berät er im Bereich Immobilienmanagement und Finanzcontrolling. A schreibt Rechnungen zuzüglich Umsatzsteuer an die Steuerberatungsgesellschaft und an die jeweiligen Auftraggeber in der Immobiliensparte. A ist körperbehindert (90% MdE) und ist seit Jahren pflegebedürftig = Pflegegrad 2. A ist seit vielen Jahren privat krankenversichert mit einer Pflegetagegeldversicherung. Tarif PVN: Es handelt sich um eine private Pflegeversicherung, die den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Pflegeversicherungsschutz ersetzt und die gesetzliche Pflicht zur Versicherung erfüllt. Sie sichert Sie gegen das Kostenrisiko der Pflegebedürftigkeit ab. Tarif PVZ: Hieraus erhält er von der Krankenversicherungsgesellschaft ein monatliches Pflegegeld entsprechend der versicherten Höhe und des Pflegegrades, z.B. 30% von 3.832 € = 1.149,60 €. Zusätzlich erhält er noch wegen des Pflegegrades 2 ein monatlicher Betrag von 316 €, insgesamt also 1.465,60 €. Frage: Sind die monatlichen Beträge von 1.465,60 € aus der Pflegeversicherung steuerfrei nach § 3 Nr. 1a EStG, also steuerlich unbeachtlich. Vielen Dank für die detaillierte Antwort.
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