Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Rückstellung,Ungewisse Verbindlichkeiten,Maßgeblichkeitsprinzip

Ein Mandant hat mehrere Wohnungen im Jahr 2022 verkauft. Hier wurden noch Renovierungen im Jahr 2023 bezahlt. Diese Renovierungen wurden im Kaufvertrag bestimmt. Die Übergabe der Wohnungen war im Jahr 2022. Frage: Kann man hier eine Rückstellung steuerrechtlich in Höhe der Renovierungen 2023 im Jahr 2022 bilden? Die Wohnungen waren im Warenbestand des Mandanten.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen