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Unterhaltskosten,stud. behindertes Kind

Sachverhalt: Das Kind eines Steuerpflichtigen, studierend (24 Jahre) mit einer Behinderung (GdB 100 %, sitzt im Rollstuhl = Merkzeichen G), möchte aus dem Elternhaus ausziehen. Der Steuerpflichtige erhält für sein Kind Kindergeld. Das Kind hat kein eigenes Einkommen (außer dem Pflegegeld; Pflegegrad 2). Fragestellung: In welchem Umfang sind die Kosten für eine Mietwohnung steuerlich berücksichtigungsfähig (z.B. laufende Miete, Umzugskosten, Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen etc.), wenn diese Kosten der Steuerpflichtige für sein Kind übernimmt?
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