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Werbungskosten bei VuV,Vermietungsabsicht

Ein Mandant hat sein Mehrfamilienhaus umfangreich renoviert. Diese Kosten wurden als Werbungskosten anerkannt. § 6 (1) Nr. 1a EStG war kein Thema. Der Vermieter möchte nun eine Wohneinheit selber nutzen. Nach der Renovierung sind mehr als zwei Jahre vergangen. Können rückwirkend für diese Einheit die Werbungskosten aberkannt werden?
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