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§ 18 EStG,§§ 16,18 EStG

Gerne nutzen wir den Gutachtendienst für folgendes Vorhaben: 1. Ausgangssachverhalt: Eine Freiberuflerpraxis plant die Unternehmensnachfolge. Bisher wird die Freiberuflerpraxis vom Inhaber alleine geführt. Der Inhaber bezieht Einkünfte i.S.d. § 18 EStG. Dem Betriebsvermögen sind die Praxisräume seit vielen Jahren als notwendiges Betriebsvermögen zugeordnet. Der Inhaber hat das 55. Lebensjahr bereits vollendet. 2. Ziele: In der Freiberuflerpraxis arbeiten zwei Personen, mit denen die Unternehmensnachfolge gesichert werden soll. Die Übertragung soll entgeltlich unter Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen. Die im Betriebsvermögen befindliche Immobilie soll in das steuerliche Privatvermögen unter Aufdeckung der stillen Reserven überführt werden. Der bisherige Inhaber möchte für den gesamten Vorgang den ermäßigten Steuersatz anwenden (§ 34 Abs. 3 EStG). Der Übergeber gewährt den Übernehmern faktisch ein verzinsliches Verkäuferdarlehen. Die Kaufpreisforderung soll von den Übernehmern über einen längeren Zeitraum aus den Unternehmensgewinnen finanziert werden. Für eine gewisse Zeit soll der bisherige Inhaber (Senior) noch gemeinsam im Rahmen einer Minderheitsbeteiligung beteiligt bleiben und für die aktive Tätigkeit eine Vergütung erhalten. 3. Plan Zu Erreichung dieser Ziele ist Folgendes in chronologischer Abfolge geplant: 1. Bargründung einer gemeinsamen GmbH, an der der Senior eine Minderheitsbeteiligung hält. Die übrigen Anteile werden von den Nachfolgern gehalten. Mit der Minderheitsbeteiligung wird u.a. das Ziel verfolgt, dass für den Senior-Gesellschafter keine Betriebsaufspaltung begründet wird. 2. Einbringung der gesamten Freiberuflerpraxis in die GmbH mit der Maßgabe, dass die Immobilie im Eigentum des Seniors verbleibt und er diese an die GmbH künftig entgeltlich überlässt. Die Einbringung erfolgt gegen Darlehensgewährung (= Begründung Verkäuferdarlehen mit der GmbH). Vom Übernehmer wird die selbständige Tätigkeit nicht – auch nicht in Teilen – weiter fortgeführt. 3. Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen mit allen drei Gesellschafter-Geschäftsführern. Für diese Tätigkeit wird ein monatlicher Arbeitslohn bezahlt. 4. Nach Ablauf von ca. drei Jahren Verkauf der übrigen GmbH-Geschäftsanteile vom Senior-Gesellschafter an die Mitgesellschafter. Die Konditionen hierfür werden bereits im Zeitpunkt der Einbringung der Praxis in die GmbH festgehalten. 4. Steuerliche Fragen: 1. Erhält der Senior beim geplanten Vorhaben den ermäßigten Steuersatz auf den gesamten Gewinn (Praxis + Immobilie)? 2. Könnte die Einbringung mit steuerlicher Rückwirkung auf den 01.01. bis 31.08. erfolgen? 3. Könnte die Übertragung im Rahmen der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gelingen (Problem Freiberufler?)? 4. Falls die Gesamtrechtsnachfolge nicht gelingt, könnte die Übertragung der Praxis anstatt einer Einbringung klassisch durch Verkauf mit verzinslicher Darlehensgewährung erfolgen?
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