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Energiepreispauschale,Minijob und DV im VZ 2022

Die Steuerpflichtige war bis zum 30.09.2022 als Minijobberin angestellt und erhielt hierüber die EPP i.H.v. 300 € ausbezahlt. Ab 01.10.2022 folgte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Laut Finanzamt ist die EPP den (steuerpflichtigen) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzuzurechnen, obwohl die Anspruchsberechtigung aus dem Minijob-Arbeitsverhältnis resultiert. Ist dies korrekt?
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