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Erbengemeinschaft mit GrSt und Gebäude,Anteil eines Erben als Freiberufler,Betriebliche Nutzung des Gebäudes

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant ist selbstständiger Zahnarzt und erzielt daraus Einkünfte nach § 18 EStG. Seine Zahnarztpraxis betreibt er in Räumlichkeiten, welche vormals seiner Mutter gehörten. Nach deren Tod ist das Grundstück in die Erbmasse gefallen, die Erbengemeinschaft besteht aus unserem Mandanten (dem Zahnarzt) sowie zwei seiner Geschwister. Den Grundstücksteil nutzt er nach wie vor für eigenbetriebliche Zwecke. Ist der Grundstücksteil als notwendiges Betriebsvermögen auszuweisen? Oder ist quasi ein Anteil an der Erbengemeinschaft als Betriebsvermögen auszuweisen? Oder ist wegen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 39 II Nr. 2 AO wiederum der Grundstücksanteil auszuweisen? Oder: braucht der Grundstücksanteil bzw. ggf. Anteil an der Erbengemeinschaft gar nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen werden? Vielen Dank vorab.
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