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§ 182 BewG,Vergleichswertverfahren,bewertende Grundstück

Sehr geehrte Damen und Herren Uns liegt ein Steuerfall auf dem Schreibtisch, welcher die Bewertung von Grundstücken betrifft. (kein L+F) Unser Mandant hat ein größeres Grundstück mit aufstehendem Haus geerbt. Das Grundstück beinhaltet auf einer Fläche von 600 qm schützenswerte Bäume und darf nur mit Zustimmung der Gemeinde und dem Landratsamt bebaut werden. Das Finanzamt wendet diese Einschränkung nicht an, weil der Nachbar ebenfalls ein Grundstück mit schützenswerten Bäumen im Besitz hatte, allerdings in einer "Nacht- und Nebelaktion" die Bäume fällte und damit keine Einschränkung zum Bauen mehr hatte. Wie ist bitte dieser Bewertungsfall zu sehen? Danke für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen E. Schulz
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